Inspektion: Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Information und Inspektion

Der Hersteller von Türen muss in Zukunft eine WPK (werkseigene Produktionskontrolle) an seinem Produktionsstandort einrichten. Die Produktenorm EN 16034 ist die neue EU-Regelung für Fenster, Tore und Türen zum Thema Brandschutz. Die Norm ist komplex und einiges ist noch unklar, denn das Zulassungsverfahren wird zurzeit grundlegend geändert. Die Norm ist seit dem 01.11.2016 in Kraft und wird nach einer „Koexistenzphase“ von drei Jahren (01.11.19) in Kraft gesetzt. Alle Aussentüren mit Brandschutzeigenschaften müssen somit ab dem 01.11.2019 erfasst sein. Die Innentüren werden folgen. Dieser Termin ist noch offen. Im Europäischen Amtsblatt lässt sich der Stand der Norm HIER überprüfen.

Amtsblatt EU 16034 01

Stand: 27.05.2019: Link: EU-Amtsblatt


Die Rückverfolgbarkeit

Damit eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist, muss der Hersteller über eine Zeitdauer von 10 Jahren alle systemrelevanten Dokumente aufbewahren. Er ist auch verpflichtet, seine Unterlagen im Verkauf, in der Werbung und in der Produktion anzugleichen, damit kein Widerspruch entstehen kann. Die Leistungen der Türen sind mit einer Leistungserklärung zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist dem Kunden abzugeben. Damit sich dies im Betrieb einfach einführen lässt, macht es Sinn, gemeinsam mit einem Berater nach einer Lösung zu suchen. Die TIGER GmbH kann Ihnen einen möglichen Weg aufzeigen, der Ihnen dazu Mehrwert verspricht.  Denn einen Wertzuwachs zu generieren muss das Ziel sein. Nur wenn ein Zweck und ein Mehrwert in der WPK sichtbar sind, wird die WPK schlussendlich zum Erfolg.   

 
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